Bewerbung
Es gibt keine Fristen für Bewerbungen, das heißt, du kannst dich das ganze Jahr über bei uns bewerben. Aber: je früher desto besser. Bei kurzfristigen Bewerbungen kann es sein, dass die gewünschten Stellen bereits belegt sind.
Als Beratungsstelle Freiwilligendienste der AWO Weser-Ems sind wir für den Freiwilligendienst bei der AWO in Niedersachsen zuständig. Das Bewerbungsverfahren wird in Rastede koordiniert. Das heißt, wenn wir deine Bewerbung bekommen, leiten wir diese an unsere Einrichtungen in Niedersachsen weiter, die noch eine Stelle frei haben und deinen Wünschen entsprechen. Der Vorteil für dich als Bewerber*in besteht darin, dass nur eine Bewerbung nötig ist, welche von uns an mehrere Einsatzstellen weitergeleitet wird.
Es gibt keinen Bewerbungsstopp. Bewerbungen werden jederzeit angenommen und bearbeitet.
Du kannst dich gerne auch direkt in den Einrichtungen für einen Freiwilligendienst bewerben. Wenn eine Einstellung vorgenommen werden soll, informiert uns die Einrichtung und wir erstellen eine Vereinbarung.
Du findest den Bewerbungsbogen im Bereich Bewerbung. Schicke diesen ausgefüllt und gemeinsam mit deinem Lebenslauf zu uns nach Rastede.
Beendigung
Beim Wunsch, den Freiwilligendienst zu beenden, sollte ein Gespräch mit der Einsatzstelle gesucht werden, in dem das Dienstende besprochen wird. Die Einsatzstelle informiert uns und wir erstellen den Auflösungsvertrag. Im gegenseitigen Einvernehmen kann eine Auflösung ohne Fristen erfolgen. Bei einer einseitigen Kündigung sind Fristen zu beachten, die du bei uns gerne telefonisch erfragen kannst.
FSJ oder BFD?
Ein FSJ kann im Alter von 16 bis 26 Jahren absolviert werden. Ein BFD ab 16 Jahren ohne weitere Altersbegrenzung. Ab einem Alter von 27 Jahren kann ein BFD auch in Teilzeit (mind. 20,1 Std.) geleistet werden. Die Einsatzbereiche der beiden Dienste unterscheiden sich nur darin, dass im BFD neben den pflegerischen, hauswirtschaftlichen und pädagogischen Tätigkeiten auch Fahrdienste und Hausmeistertätigkeiten möglich sind.
Bei der AWO finden in beiden Diensten drei Seminare statt; im FSJ müssen zusätzlich fünf Hospitationstage in einer anderen Einrichtung absolviert werden, im BFD findet ein fünftägiges Seminar zur politischen Bildung statt.
Leistungen
Das Taschengeld, welches du für deinen Freiwilligendienst bekommst, liegt zwischen 153,00 € und 6% der Rentenbeitragsbemessungsgrenze, die sich in jedem Jahr verändert. Im Jahr 2023 liegt die Höchstgrenze bei max. 438,00 €. Wie viel die einzelnen Einrichtungen zahlen, erfährst du bei deinem Vorstellungsgespräch in den Einrichtungen.
Zudem bekommst du in vielen Einsatzstellen noch Zuschüsse für z. B. Verpflegung.
Der Ausweis wird für die Zeit des Freiwilligendienstes erstellt. Mit dem Ausweis kannst du Vergünstigungen für den öffentlichen Nahverkehr und teilweise bei kulturellen Einrichtungen, wie etwa Museen, Kinos, Schwimmbädern, Theatern etc. bekommen.
Mehr Möglichkeiten für die Nutzung deines Ausweisen findest du hier.
Seminare
Die Einladungen zum Seminar werden ca. sechs bis acht Wochen vor Seminarbeginn an die Einsatzstellen verschickt. Jeweils ein Anschreiben erhält die Einsatzstelle und eins die Freiwilligen.
Die Freiwilligendienste dienen der Berufsorientierung und Persönlichkeitsbildung von jungen Menschen. Aus diesem Grund haben die Freiwilligen auf den Seminaren die Möglichkeit, Workshops zu unterschiedlichen Themen zu belegen. Zum einen sollen die vermittelten Inhalte dazu dienen, die tägliche Arbeit in den Einsatzstellen zu unterstützen, zum anderen aber auch die berufliche Orientierung anregen. Neben den Workshops nehmen die Reflexion der eignen Arbeit, sowie der Austausch mit anderen Freiwilligen einen großen Teil der Seminararbeit ein.
Der BFD Ü 27 beinhaltet ein Seminarkonzept, in dem ein Seminartag pro abgeleistetem Monat vorgesehen ist. Das bedeutet, dass die Freiwilligen bei einem Jahr BFD zwölf Seminartage belegen müssen, die sie zum Teil über die Einrichtung, aber auch auf dreitägigen Seminaren gemeinsam mit anderen Freiwilligen Ü 27 leisten müssen. Auf diesen Seminaren wird die Arbeit der Freiwilligen reflektiert und praxisbezogene Inhalte vermittelt.
Voraussetzungen
Um einen Freiwilligendienst absolvieren zu können, ist kein Schulabschluss nötig. Es muss nur die allgemeine Schulpflicht von 9 Jahren erfüllt sein.