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FSJ/BFD von A bis Z



Wer einen Freiwilligendienst machen möchte, hat viele Fragen. Hier gibt es einige Antworten.

Anerkennung Fachhochschulreife

Das FSJ und der BFD werden z. T. als Vorpraktikum für eine schulische Ausbildung oder ausgewählte Studiengänge anerkannt. Außerdem wird das FSJ als praktischer Teil der Fachhochschulreife in Niedersachsen anerkannt.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 38,5 Stunden pro Woche (5 bis 6 Tage pro Woche).

Ausweis

Die Freiwilligen erhalten vom Freiwilligendienst-Träger einen Ausweis. Mit diesem können die Freiwilligen teilweise Vergünstigungen bspw. beim Besuch von Museen, Kinos, Schwimmbäder oder bei Zeitkarten im öffentlichen Personennahverkehr bekommen.

Dauer

Das FSJ/der BFD wird in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten geleistet. Der Dienst dauert mindestens sechs und höchstens achtzehn Monate.

Kindergeld

Für Freiwillige besteht Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Krankenkasse/gesetzliche Krankenversicherung

Freiwillige im FSJ oder BFD werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Eine gegebenfalls vorher bestehende Familienversicherung ruht in der Zeit des Freiwilligendienstes und kann, zum Beispiel bei Aufnahme einer Berufsausbildung, weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums wieder aufleben.

Seminare

Neben der praktischen Tätigkeit in der Einsatzstelle nimmst du an verschiedenen Seminaren teil.

Sozialversicherung

Während des Freiwilligendienstes bist du über die Einsatzstelle kranken-, renten- und arbeitslosenversichert. Die Einsatzstelle übernimmt die Kosten.

Taschengeld

Du bekommst ein monatliches Taschengeld.

Urlaub

Dein Urlaubsanspruch beträgt je nach Einsatzstelle in der Regel 27 bis 30 Tage im Jahr.

Beratungsstelle für Freiwilligendienste

Mühlenstraße 78
26180 Rastede
Tel. 0 44 02/59 52-1 83
E-Mail
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